Jahresabschluss

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht (E-Bilanzen nach neuesten gesetzlichen Anforderungen) mit Plausibilitätsprüfungen für alle Rechtsformen Ihrer Unternehmungen und völlig unabhängig von der Größe Ihrer Firma.

Übrigens: Wir machen das auch ohne Ihre Finanzbuchhaltung bearbeitet zu haben.
Auf Ihren Wunsch hin veröffentlichen wir selbstverständlich diese Rechenwerke bei den zuständigen Stellen, z.B. dem elektronischen Bundesanzeiger.

Alle Bearbeitungen in diesem Tätigkeitsfeld erfolgen durch uns mit gestalterischen und bilanzpolitischen Überlegungen.

Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch Einnahme-/Überschussrechnungen für Freiberufler und kleinere Gewerbebetriebe.