Steuerberaterwechsel

Am liebsten würden Sie den Berater wechseln? Wenn das nur nicht so schwierig wäre…!

Warum denken Sie das?

Fast immer und in fast allen Fällen sind Beraterwechsel völlig unkompliziert. Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Steuerberater keine Honorarrückstände haben, wird nämlich der Kollege oder die Kollegin keinerlei Zurückbehaltungsrechte an Unterlagen oder Datenbeständen geltend machen. Und auch nach der Mandatsbeendigung ist der Vorberater an seine absolute Berufsverschwiegenheit gebunden. Im Übrigen arbeiten fast alle Steuerkanzleien mit der DATEV-Software wie wir auch. Das heißt für Sie: Eine Datenübertragung vom bisherigen Steuerbüro zu uns funktioniert reibungslos. Auch Daten einer fremden Software können wir ohne Weiteres importieren. Und zwar kostenlos für Sie.
Sie sehen also, einem Wechsel zu BOT tax steht nichts Argumentierbares entgegen!

Sollten Sie aus irgendeinem Grunde mit uns nicht zufrieden sein, können Sie Ihren Auftrag jederzeit kündigen. Und zwar ohne jede Frist! Wir berechnen lediglich die Leistungen, die wir erbracht haben.

Der gute Steuerberater. Woran ist er erkennbar?

Erste Eindrücke gewinnen Sie bereits im Vorfeld: Internetauftritt, Erscheinungsbild, Bekanntheitsgrad, Wartezeit, Sympathie. Suchen Sie den potenziellen Berater in seinem Umfeld auf und gewinnen Sie einen Eindruck von:

  • der werblichen Außendarstellung (Schild, Logo),
  • der Kanzleigröße und –einrichtung,
  • den Mitarbeitern (Anzahl, Kleiderordnung, Freundlichkeit),
  • Wartezeiten, Interesse und Geduld.

Bedenken Sie: Solche Eindrücke können nur Hilfspunkte für Ihre Entscheidung sein und lassen keinen verlässlichen Rückschluss auf die Beraterleistung und -qualität zu.
Scheuen Sie sich nicht, den Beraterkandidaten nach Referenzen,  Fortbildungsnachweisen, Honorarhöhe und Abrechnungsmodalität zu fragen und machen Sie, wenn Sie sich nicht sicher sind, eine Probezeit mit ihm aus. In dieser Zeit lernen Sie, ihn besser zu beurteilen. Sie gewinnen folgende zusätzliche Anhaltspunkte:

  • Verschafft er sich einen gründlichen Eindruck von Ihrer Tätigkeit und Ihrem Umfeld?
  • Ist er pünktlich und termintreu?
  • Werden Ihre Angelegenheiten zügig oder schleppend bearbeitet?
  • Steht Ihnen, auch wenn Sie ein „kleiner Fisch“ sind, der Berater selbst zur Verfügung oder werden Sie von einem Mitarbeiter „abgespeist“?
  • Macht er von sich aus Vorschläge und gibt er Ihnen konkrete Ratschläge und Hinweise zu steuerlichen Möglichkeiten und Förderprogrammen?
  • Verfolgt er den steuerlich „geraden“ Weg und gleitet nicht in „Grauzonen“ ab?
  • Entdeckt er Fehler bzw. ungenutzte finanzielle Chancen in Ihrem Finanzmanagement und bietet Ihnen Vorschläge zur Verbesserung an?
  • Hört er Ihren eigenen Vorschlägen mit Interesse zu, prüft Informationen, die Sie von Dritten erhalten haben und nimmt sich die Zeit, Ihnen den entsprechenden Hintergrund genauer zu erklären?
  • Erkennt er frühzeitig steuerrechtliche Probleme und sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer Veränderung. Dabei achtet er darauf, dass sowohl steuerrechtliche Aspekte als auch die Besonderheiten Ihres Geschäftsbetriebes berücksichtigt werden?
  • Erinnert er an die fristgerechte Überweisung der festgesetzten Steuerbeträge, damit kein Zahlungsverzug beim Finanzamt entsteht?
  • Bespricht er regelmäßig Ihre Buchhaltungsauswertungen mit Ihnen und schlägt ggf. erforderliche Maßnahmen im Unternehmen vor?
  • Berät er auch Arbeitnehmer der Mandanten, wenn es gewünscht und notwendig ist?

Die klassischen Beraterleistungen:
Bestehen Sie darauf, dass der Steuerberater mit Ihnen einen Mandatsvertrag abschließt, in dem seine Leistungspflichten aufgeführt sind. Diese werden sich überwiegend auf den deklaratorischen Bereich erstrecken, also:

  • Anfertigung der Steuererklärung
  • Kontrolle der Steuerbescheide
  • Erledigung der Finanz- und Personalbuchführung
  • Vorschläge zur Steuergestaltung
  • Assistenz bei Betriebsprüfungen
  • Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt

Diese Leistungen können für den Mandanten ausreichen, wenngleich sie lediglich das Standardprogramm umfassen, das jeder Steuerberater bieten sollte.